Band 60: Eintrag vom  12. November 1895 (Nr. 1801)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Nachcredit für Lichterkosten.

St.-V.-V. ermächtigt den Bürgermeister, in seitheriger Weise der Hälfte der durch Ableichtern der Schiffe entstandenen Kosten bis zur Höhe der Erftgebühren über den im Etat vorgesehenen Betrag hinaus anzuzuweisen.