Band 60: Eintrag vom  29. April 1886 (Nr. 90)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

12) St.V.V. stellt die Bedingungen für die Anstellung des Sparkassen-Rendanten fest und beschließt schriftliche Meldungen bis 29. des Monats entgegen zu nehmen.