Band 60: Eintrag vom  24. Oktober 1892 (Nr. 1141)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die vorstehenden günstigeren Pachtbedingungen, insbesondere die Herabsetzung des Pachtzinses werden der Gesellschaft gewährt in Rücksicht auf die früher zugestandene, in Folge polizeilichen Verbots des Schießens verloren gegangene Vergünstigung der Benutzung der Scheibenbahn und des Scheibenhauses in der Promenade und in Anbetracht des Umstandes, daß die Gesellschaft zum Bau des im Eigenthum der Stadt verbliebenen Scheibenhauses den Betrag von 485 Thlr. 17 Sgr. 5 Pfg. beigetragen hat. Hiermit soll aber eine rechtliche Verbindlichkeit der Stadt zur Entschädigungsleistung an die Gesellschaft nicht

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anerkannt und der künftigen Auseinandersetzung des Rechtsverhältnisses zwischen der Stadt und der Gesellschaft beiderseits nicht präjudizirt sein. Der Stadtverordnete Lonnes enthielt sich der Abstimmung.