Band 60: Eintrag vom  23. November 1885 (Nr. 37)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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2. Trinkhallen. St.V.V. ertheilt den Herrn M. Broich zu Düsseldorf und Joseph Merger hierselbst die Erlaubnis zur Aufstellung resp. Belassung von Trinkhallen an den zur Zeit hierfür bestimmten Stellen auf die fernere Dauer von drei Kalender-Jahren mit der Maßgabe, daß

1) für jede Trinkhalle eine jährliche Abgabe von 30 Mark und vom 1 n April eines jeden Jahres an die Stadtkasse zu entrichten ist, 2) die St.V.V. sich vorbehält {verpflichtet}, den Unternehmern jederzeit anderweitige Stellen für die Aufstellung der Trinkhallen anzuweisen 3) die Unternehmer verpflichtet sind, beim Beginn des Winters, die Trinkhallen zu entfernen, wenn die Stadt dies verlangt. Dem Herrn Merger wird außerdem gestattet am Oberthor eine Trinkhalle zu errichten.

Streichung genehmigt. [gez.] Floeren [gez.] Broix [gez.] W Richen [gez.] Wenders