1. Einführung der neu- und wiedergewählten Stadtverordneten.
Der neugewählte Stadtverordnete Johann Neidhöfer, sowie die wiedergewählten Stadtverordneten Peter Meuter, Robert Lonnes, Wilhelm Thywissen, Franz Hofstadt,
[Nächste Seite]Franz Werhahn werden vom Vorsitzenden nach Vorschrift des § 27 der Städte-Ordnung eingeführt und verpflichtet.
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