Band 60: Eintrag vom  18. August 1896 (Nr. 2010)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3. Die Stadt ist, ohne das Geleise übernehmen zu brauchen, berechtigt, dasselbe, soweit es auf städtischem Terrain liegt, für den Betrieb der Hafen- bahn unentgeltlich zu benutzen, auch andern, die dadurch der Firma Sels gegenüber weder gebühren- noch entschädigungspflichtig werden, die Benutzung zu gestatten.