Band 60: Eintrag vom  24. April 1894 (Nr. 1450)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3.) beschließt in Ergänzung eines Beschlusses vom 24. April 1894, daß, falls die projectirte Kleinbahn von Neuss nach Rommerskirchen nach dem 1. April 1896 auf Grund der von der Firma Lenz & Comp. zu Köln angefertigten Pläne pp. von einer anderen Firma zur Ausführung gebracht werden sollte, die Stadt Neuss verpflichtet ist, der Firma Lenz & Comp. die sämmtlichen entstandenen Kosten für die Vorarbeiten, welche mit 100 Mark pro Klm. berechnet werden sollen, nach Abzug der bereits gezahlten 1400 Mark zu erstatten;