Band 60: Eintrag vom  14. Januar 1896 (Nr. 1857)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3. Herr Josten gestattet für immer die Anlage des von der Stadt projektirten Rohrkanals und des Revisionsschachtes an der Futtermauer auf seinem Grundstücke. Er ist verpflichtet, den Revisionsschacht zugänglich zu erhalten und dessen Reinigung zu gestatten. Bei letzterer sollen die aus dem Schachte herausgeschafften Gegenstände nicht durch das Haus von Josten gebracht, sondern über die nebenan liegende Futtermauer hinweggeschafft werden.