9 a.) bewilligt der Wittwedes Standesbeamten und VerwaltungssecretairsKronenab 1. October dieses Jahres auf drei Jahre eine jährliche Unterstützung von einhundert fünfzig Mark; b.) die der Wittwe desPolizeisergeanten Schwieters bewilligte Unterstützung soll mit Rücksicht auf deren Wiederverheirathung vom 1. October dieses Jahres in Wegfall kommen;
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