Band 60: Eintrag vom  6. November 1894 (Nr. 1534)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

4. beschließt aus Billigkeitsrücksichten und ohne eine rechtliche Verpflichtung hierfür anzuerkennen der Gemeinde Grimlinghausen als Entschädigung für die bis zum Jahre 1893 erfolgte Mitbenutzung der Schulgebäude zu Grimlinghausen auf die Dauer von 10 Jahren einen jährlichen Betrag von 100 Mark zu zahlen;