St. V. V. beschließt das Archiv von Neuem ordnen zu lassen. Es soll mit der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde wegen des zu wählenden Systems der Neuordnung und behufs Gewinnung einer geeigneten Persönlichkeit für diese Arbeit in Verbindung getreten werden. Für die Arbeiten wird aus den Sparkassenüberschüssen ein Credit von 1100 (:tausendeinhundert:) Mark bewilligt, welche sich - falls die genannte Gesellschaft einen mit Rücksicht auf die allgemeine historische Bedeutung der Neuordnung städtischerseits zu beantragenden Zuschuß gewährt - um diesen Zuschuß vermindern soll.