St. V. V. beschließt, den von dem Architekten Metzer beabsichtigten Bau eines Wohn-Hauses an der Hafenstraße nicht zu gestatten, wünscht, daß von der Verwaltung bald möglichst, jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres ein neuer Plan für die Aenderung der Fluchtlinien der Hafenstraße vorgelegt werde.