8.) Anerkennungsgebühr für einen
Uebergang zum Bergheimerwege.
Der GutsbesitzerH. Heusgenzu Nierenhof hat für Gestattung der Einführung eines
Privatweges auf den Bergheimerweg in der
Nähe der Barrieregeldhebestelle eine Anerkennungsgebühr von einer Mark jährlich
zu zahlen.