Band 60: Eintrag vom  20. März 1893 (Nr. 1222)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite]

7.) erklärt sich auf das Gesuch der Wittwe Cronenberg unter entschrechender Modifikation des Beschlusses vom 9. Mai 1892 damit einverstanden, daß gegen Uebertragung des Eigenthums an dem den Erben Cronenberg gehörigen in die Salzstraße fallenden Terrainstreifen der mit 1905 Mark zu berechnende Kaufpreis gegen die von den Erben Cronenberg in der Gesammthöhe von 2000 Mark 26 Pf. noch geschuldeten Straßenkosten für die Königstraße compensirt wird unter der Voraussetzung, daß der Restbetrag von fünf und neunzig Mark 26 Pf. baar bezahlt, zur Sicherung der Straßenkosten für die Salzstraße ein Betrag von 810 Mark bei der Sparkasse deponirt und für die weitere Nutznießung des Terrainstreifens der Salzstraße als Verzinsung des obenbezeichneten Betrages von 1905 Mark gegen dreimonatliche Kündigung eine jährliche Entschädigung von 60 Mark gezahlt wird;