Für den Neubau der Schule an der Kreuzstraße wird ein Credit von 74000 M. bewilligt. Soweit der Schulneubaufond nicht ausreicht, soll das Geld vorläufig aus dem Stammvermögen genommen und diesem später aus dem Schulbaufond ersetzt werden.
Von dem 31000 Mark betragenden Kaufpreise des Grundstückes, auf welchem die Schule erbaut wird, soll dem Werthe des für die Schule in Anspruch zu nehmenden Theiles dieses Grundstückes entsprechender Betrag von 12000 Mark aus dem Schulbaufond entnommen werden.