Band 60: Eintrag vom  14. März 1892 (Nr. 1012)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1 b.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die Mittelstraße zu eröffnen und auszubauen, sowie die den Erben des Anton Wierich gehörige Parzelle, soweit sie in die Straße fällt, nöthigenfalls zu enteignen. Die Mittelstraße soll canalisirt, mit einem 6,80 m breiten gepflasterten Fahrdamm und beiderseits mit 2,25 m breiten Trottoiren, welche einheitlich anzulegen sind versehen, und durch eine vor der Mitte der Straße anzulegende massive Fußgängerbrücke über den Erftmühlengraben mit der Promenade verbunden werden. Voraussetzung der Anlegung der Straße ist, daß das Interessentenconsortium (die Herren Flemmings, Thywissen, Kraus, Cores, Broix) den Geldbetrag für sämmtliche durch die bezeichnete Anlage einschließlich der in Folge des Grunderwerbs bezw. nöthige Expropriation entstehenden Kosten zur Verfügung stellt, wofür dem Consortium, welches einen Bevollmächtigten

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zu stellen hat, die nach §. 3 des Ortsstatuts vom 3. März 1877 als Straßenbaukosten erstattungsfähigen Beträge nach Eingang überwiesen werden. Ferner wird beschlossen, das Gas- und Wasserleitungsrohrnetz in die Mittelstraße fortzuführen, sowie die Candelaber in derselben aufzustellen. Die Feststellung der Entschädigung für das von der Hospitalverwaltung zu erwerbende Stück bleibt vorbehalten. Der Beigeordneter und Stadtverordneter Thywissen enthielt sich der Abstimmung.