1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Aufstellung eines Gemäldes des Malers Becker-Heyer im Rathhaussaale auf Widerruf und unter dem Vorbehalte, daß keinerlei Schadensersatzansprüche aus etwaiger Vernichtung oder Beschädigung des Bildes gegen die Stadt erhoben werden können;