1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Aufstellung eines Gemäldes des Malers Becker-Heyerim Rathhaussaale auf Widerruf und unter dem
Vorbehalte, daß keinerlei Schadensersatzansprüche
aus etwaiger Vernichtung oder Beschädigung des
Bildes gegen die Stadt erhoben werden können;