Das gemäß Beschluß vom 14. Januar cr. an Herrn Balthasar Josten abzutretende Grundstück an der südöstlichen Ecke der ehemaligen Franziskanerkirche ist nach der von dem Katasteramte vorgenommenen Messung nicht 38, sondern 49 qm groß. Demgemäß wird der vorgenannte Beschluß dahin abgeändert, daß an Herrn Josten 49 qm abgetreten werden.