Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den Abschluß
[Nächste Seite]eines Vertrages mit den Anliegern der Weyerstraße behufs Ausbaues derselben, genehmigt ferner den Erwerb der in die Straße fallenden Grundstücke bis zu einem Höchstpreise von 8 Mark pro Quadratmeter. Die Grunderwerbskosten sollen gegen die bei Bebauung zu zahlenden Straßenkosten aufgerechnet beziehungsweise erst nach Eingang von Straßenbaukosten aus diesen ausgezahlt werden.