Band 60: Eintrag vom  3. Dezember 1888 (Nr. 420)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Die ordentliche Revision der Sparkasse findet all- monatlich statt. Außerdem wird die Sparkasse mindes- tens einmal im Jahre durch den Bürgermeister außer- ordentlich revidirt. Die Beschlüsse der Verwaltung werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmen- gleichheit entscheidet der Vorsitzende. Zur Fassung gül- tiger Beschlüsse ist die Anwesenheit des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters und der Hälfte der übrigen Mitglieder erforderlich. Rendant und Controleur haben keine beschließende Stimmen. Die Beschlüsse selbst werden jedesmal in ein von dem Rendanten zu führendes Protokollbuch eingetragen und von den Anwesenden unterschrieben."