5.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Vergrößerung des städtischen Hauses auf der Fohlenweide nach dem vorgelegten Plane und dem auf 2750 Mark lautenden Kostenanschlage unter der Bedingung, daß die Lokalabtheilung Neuhs III c des landwirthschaftlichen Vereins bezw. die FohlenweideCommission sich verpflichtet, einen um 7 % der Kosten des Vergrößerungsbaues erhöhten jährlichen Pachtpreis des von ihr gepachteten Areals zu zahlen.
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