Band 60: Eintrag vom  4. Dezember 1894 (Nr. 1552)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

4. beschließt, dem Reiterverein die Lagerplätze vor dem Hessenthor (jetzt Pferdestallungen) einschließlich der Erftcanalböschung ab 1. April 1895 gegen jederzeitige dreimonatliche Kündigung und eine Pacht von zehn Mark pro Ar und Jahr weiter zu verpachten; dabei soll nicht die wirkliche Größe der Böschung maßgebend sein, sondern es soll angenommen werden, daß der Lagerplatz in gleicher Ebene durchgehe bis an den Rand des Wassers bei normalem Wasserstande;