1.) Der Herr Beigeordnete Theodor Melchers, dessen Wiederwahl durch Allerhöchste Cabinets-Order vom 19. Dezember 1892 bestätigt worden, wurde nach Vorschrift des §. 33 der Städte-Ordnung in sein Amt eingeführt; über die Einführung wurde eine besondere Verhandlung aufgenommen;