Band 60: Eintrag vom   (Nr. 1283)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

4.) stellt fest, daß der Erwerber der Niederthormühle die Erftreinigungskosten in derselben Höhe zahlt, wie sie früher ratirlich für die Niederthormühle bezw. deren Pächter berechnet worden sind;