10.) a.) bewilligt der Wittwe des Polizeisergeanten Schwieters für die Zeit vom 1. October dieses Jahresbis Ende September 1891 eine Unterstützung von dreihundert Mark;
[Nächste Seite]b.) bewilligt dem Peter Joseph Kreuseler, welcher früher die Reinigung der städtischen Canäle, des Marktes p.p. ausgeführt hat, eine einmalige Unterstützung von fünfzig Mark;