Band 60: Eintrag vom  14. November 1892 (Nr. 1156)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

9.) genehmigt, daß das Institut der Waisenräthe mit demjenigen der Armenpfleger verbunden wird, also das Amt des Waisenraths durch den jedesmaligen Armenpfleger wahrgenommen wird;