Band 60: Eintrag vom  12. August 1898 (Nr. 2415)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6.) Die Stadt Neuss zahlt als Entschädigung für die abgetretene Grundfläche, für den Verzicht auf die Gemeinschaftlichkeit des Giebels und für die bedeutenden Mehrkosten der Bauausführung 35000 (:fünf und dreißigtausend:) Mark.