Band 60: Eintrag vom  12. August 1898 (Nr. 2415)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6.) Die Stadt Neuss zahlt als Entschädi- gung für die abgetretene Grundfläche, für den Verzicht auf die Gemeinschaftlichkeit des Giebels und für die bedeutenden Mehr- kosten der Bauausführung 35000 (:fünf und dreißigtausend:) Mark.