Band 60: Eintrag vom  30. Juni 1897 (Nr. 2166)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite] 6.) Canalbeiträge fur die Furtherstrasse.

Stadt-Verordneten-Versammlung hält es als im Sinne des Beschlusses vom 24. Juli 1885 liegend, daß die Besitzer von Häusern an der Furtherstraße, welche damals freiwillig Beiträge für die Herstellung eines Canals in der Furtherstraße geleistet haben, die damals vorhanden gewesenen Häuser auch jetzt noch an den Canal anschließen können, ohne hierfür die Canalanschlußgebühren nach Maßgabe der Ordnung vom 29. October 1895 zahlen zu brauchen. Etwa noch einzuführende Canalbenutzungs- bezw. Unterhaltungskosten würden dagegen zu zahlen sein.