Band 60: Eintrag vom   (Nr. 1292)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Vorsitzende stellte den Vorschlag der Armen-Verwaltungs-Deputation zur Abstimmung. Nachdem bezüglich der Personenfrage Zettelwahl verlangt worden war, wurde die Abstimmung auf die Anstellungsbedingungen gemäß dem Vorschlage der Armen-Verwaltungs-Deputation beschränkt und beschlossen, die vorgeschlagenen Bedingungen der Anstellung zu Grunde zu legen. Die hierauf vorgenommene Zettelwahl des ersten Arztes ergab 6 Stimmen für Dr. Rheins und 6 Stimmen für Dr. Kehren. Der Vorsitzende erklärte, daß, da seine Stimme gemäß §. 36 Abs. 2 der Städte-Ordnung ausschlaggebend sei, der Dr. Rheins als gewählt betrachtet werden müsse, weil er diesem seine Stimme gegeben habe. Da gegen diese Auffassung sich Widerspruch erhob, so wurde über die Frage, ob die Wahl als perfect zu erachten oder durch das Loos zu entscheiden sei, eine Geschäfts-Ordnungs-Debatte eröffnet und ergab die Abstimmung über den Antrag des Vorsitzenden, die Wahl als vollzogen anzusehen, 6 Stimmen, darunter diejenige des Vorsitzenden, dafür, und 6 Stimmen dagegen. Auf die Erklärung des Vorsitzenden, daß

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die Wahl hiernach perfect sei, erhob sich abermals Widerspruch und gelangte ein hierauf gestellter Antrag auf Vertagung zur Annahme.