Band 60: Eintrag vom  20. Mai 1889 (Nr. 476)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3.) setzt bis auf Weiteres die Remuneration für Stellvertretung eines Lehrers durch einen anderen zu diesem Zwecke besonders berufenen Lehrer auf 90 Mark, und für Stellvertretung einer Lehrerin auf 75 Mark pro Monat fest.