11. Verwendung des Sparkassen-Überschusses pro 1894/95.[Nächste Seite]
St. V. V. beschließt, den aus den Überschüssen
der Sparkasse pro 1894/95 gegen den im Etat enthaltenen Betrag von 37000 Mark einkommenden
Mehrbetrag von 3088,85 Mark zu außerordentlichen Gemeindezwecken zu verwenden.