3. genehmigt die Eintheilung der Vergrößerung des katholischen und evangelischen Begräbnißplatzes nach der vorliegenden Zeichnung, beschließt für die verkäuflichen Grabstellen I. Klasse achtzig Mark, II. Klasse
[Nächste Seite]sechzig Mark und III. Klasse vierzig Mark als Kaufpreis zu erheben und die 5 m breiten Wege mit einer doppelten Reihe Bäume zu bepflanzen unter Benutzung der erforderlichen Grabstellen;
Typ | Flur |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Flur |
---|---|
Erwähnt in |
|