3. genehmigt die Eintheilung der Vergrößerung des katholischen und evangelischen Begräbnißplatzes nach der vorliegenden Zeichnung, beschließt für die verkäuflichen Grabstellen I. Klasse achtzig Mark, II. Klasse
[Nächste Seite]sechzig Mark und III. Klasse vierzig Mark als Kauf- preis zu erheben und die 5 m breiten Wege mit einer dop- pelten Reihe Bäume zu bepflanzen unter Benutzung der er- forderlichen Grabstellen;
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