4. Die Stadt verkauft die heute bestehende Krahnenbühne ( d. h. das Eisen- und Holzwerk, nicht aber die Uferbefestigung und den Grund und Boden) an Herrn Julius Koenemann zum Preise von Zwanzigtausend Mark, zahlbar in den nächsten 10 Jahren in 10 gleichen Raten. Von dem stehenbleibenden Theile des Kaufpreises sind 4 % Zinsen
[Nächste Seite]jährlich zu entrichten. Die Bühne darf nicht beseitigt werden bis der ganze Kaufpreis bezahlt ist. Dieselbe verbleibt zur freien Verfügung des Erwerbers, so lange Ausladungen an derselben vorgenommen werden. Finden aber während eines Jahres ununterbrochen keinerlei Ausladungen an der Bühne statt, so fällt dieselbe an die Stadt zurück, ohne daß letztere verpflichtet ist, von dem Kaufpreise etwas zurück zu zahlen beziehungsweise dem Erwerber eine Entschädigung zu zahlen. Die Abmachungen zwischen der Stadt und der Firma Gebrüder Koenemann der Steuerbehörde gegenüber betreffend die Ueberweisung eines Theiles der Quaibühne an die Steuerbehörde bleiben bestehen und werden durch den Verkauf der Bühne nicht berührt.