Der Antrag der Firma C. Thywissen betr. Verlängerung der Wasserleitung in der Bergheimerstrasse wird unter der Bedingung genehmigt, daß eine Mindest-Einnahme von 8 % der aufzuwendenden Kosten garantirt wird. Im Uebrigen wird die WasserwerksCommission ermächtigt, über Anträge auf Rohrverlängerung, soweit die Kosten 1000 Mk nicht übersteigen und eine 8 prozentige Verzinsung derselben garantirt ist, selbständig Entscheidung zu treffen.