Band 60: Eintrag vom  15. März 1898 (Nr. 2328)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8.) Verlängerung der Wasserleitung in der Bergheimerstrasse.

Der Antrag der Firma C. Thywissen betr. Verlängerung der Wasserleitung in der Bergheimerstrasse wird unter der Bedingung genehmigt, daß eine Mindest-Einnahme von 8 % der aufzuwendenden Kosten garantirt wird. Im Uebrigen wird die WasserwerksCommission ermächtigt, über Anträge auf Rohrverlängerung, soweit die Kosten 1000 Mk nicht übersteigen und eine 8 prozentige Verzinsung derselben garantirt ist, selbständig Entscheidung zu treffen.