Band 60: Eintrag vom  3. Dezember 1895 (Nr. 1829)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
15. Anstellung eines fünften unbesoldeten Beigeordneten.

St.-V.-V. beschließt die Anstellung eines fünften unbesoldeten Beigeordneten.