10.) nimmt Kenntniß von dem am 28. des Monats vor NotarHinderkotte für gethätigten Vertrag zwischen der Stadt Neuss und der Firma P. & L. Sels hier über den Ankauf der Gasanstalt und erklärt sich mit demselben einverstanden; erklärt sich damit einverstanden, daß bezüglich der Leitung der Gasanstalt mit dem Herrn Carl Bücklers ein Vertrag unter denselben Bedingungen abgeschlossen werde, wie sie zwischen Bücklers und der Firma Sels bisher bestanden; behält sich jedoch die Feststellung der näheren Bedingungen wegen Stellung einer Caution, Abgrenzung der Befugnisse p.p. nach Anhörung der Gas- und Finanz-Commission vor; beauftragt die Herrn Hofstadt und Thywissen mit der käuflichen Uebernahme der Materialien, Bestände p.p. der Gasanstalt für die Stadt;