genehmigt die Vermiethung der Lehrerwohnung in der weißen Schule an den HauptlehrerCossmann gegen eine jährliche Miethe von 350 Mark und ortsübliche Kündigung unter der Bedingung, daß Cossmann sämmtliche Instandhaltungs- und Reparaturkosten trägt, sowie die Wohnung in demsel-
[Nächste Seite]ben Zustande abtritt, wie er sie angetreten hat;