1.) dieses Gebäude für eine Zahl von mindestens vierzig Zöglingen innerhalb der nächsten fünf Jahre im Rohbau fertiggestellt wird, 2.) der Erzbischöfliche Stuhl sich verpflichtet, den ganzen Betrag unverzinslich an die Stadt zurückzugeben, wenn derselbe frei und ungezwungen das Convikt von Neuss verlegen sollte.