Band 60: Eintrag vom  7. Mai 1895 (Nr. 1660)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Verkauf von Grundstücken der Hospitalverwaltung.

Im Einverständnisse mit dem Beschlusse der Armen-Verwaltungs Deputationvom 26. April 1895 wird beschlossen, das der Hospitalverwaltung zugehörige Grundstück an der Josephstraße Flur A N° 668/94 als Bauplätze öffentlich zu verkaufen, und zwar in 12 einzelnen Parzellen, so, wie diese in der vom Stadtbaumeister gefertigten Zeichnung eingetragen sind. Dem Verkauf sollen insbesondere folgende Bedingungen zu Grunde gelegt werden:

1) Jede in der Zeichnung bezeichnete Baustelle darf in der Fronte nur mit einem einzigen Hause besetzt werden, eine schmalere Pazellierung ist nicht statthaft.

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2) Nach Genehmigung des Verkaufes ist bei Thätigung des notariellen Kaufvertrages ein Drittel des Kaufpreises zu zahlen. Die übrigen zwei Drittel können auf den Grundstücken gegen einhalbjährliche Kündigung und gegen 4 1/2 % Zinsen lasten bleiben.

3) Falls nicht binnen einem Jahre nach Genehmigung des Verkaufes mit dem Bau eines Hauses auf der Baustelle begonnen worden, muß der Kaufpreis bis zur Hälfte, also noch ein Sechstel desselben verlegt werden.

4) Die besondere Genehmigung des BezirksAusschusses bleibt vorbehalten.

5) Die Kosten des Kaufvertrages zahlen die Ankäufer.