in fernerer Erwägung, daß die baldige Errichtung eines neuen Conviktes auch im Interesse der Stadt durchaus wünschenswerth und es daher auch angemessen erscheint, wenn sie durch die in Rede stehende Zuwendung gleichzeitig die baldige Ausführung dieses Projektes fördert, erklärt sich die Stadt-Verordneten-Versammlung bereit, dem Erzbischöflichen Stuhle eine den von der Bürgerschaft für das frühere Conviktgebäude gespendeten Beiträgen gleichkommende Summe von neun und zwanzigtausend fünf und fünfzig Mark als Beihülfe zur Errichtung eines neuen Conviktgebäudes unter der Bedingung zu überweisen, daß