§. 2. Die Classenlehrer an den Elementarschulen beziehen an Gehalt 1.) während der provisorischen Anstellung . 1100 Mark 2.) nach der definitiven Anstellung während der drei ersten Dienstjahre . . 1200 " vom 4. bis einschließlich 6. " . . 1300 " " 7. " " 9. " . . 1400 " " 10. " " 12. " . . 1500 " " 13. " " 15. " . . 1600 " " 16, " " 18. " . . 1700 " " 19. Dienstjahre an . . 1800 "