Band 60: Eintrag vom  16. November 1891 (Nr. 944)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6.) beschließt, die Einkommen von 660 bis 900 Mark zur Communalsteuer heranzuziehen, die geringeren Einkommen dagegen von der Communalsteuer freizulassen;