Stadtverordneten-Versammlung genehmigt das Gesuch des Friedrich Hess um Erlaubniß zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Hammthorwall unter der Bedingung, daß Hess 150 Mark pro laufenden Meter an Straßenkosten hinterlegt, vorbehaltlich späterer definitiver Verrechnung, wobei der eventuell zu wenig gezahlte Betrag nachgezahlt, der zuviel bezahlte zurückgezahlt wird. Eine etwaige Aenderung der Höhenlage um 25 cm ist von Hess zu dulden.