Band 60: Eintrag vom  22. August 1892 (Nr. 1102)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3.) beschließt die Canalisation der Nieder-und Furtherstraße nach den vorgelegten Projecten und

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Kostenanschlägen, bewilligt den erforderlichen Credit und die Verrechnung desselben auf den für unvorhergesehene Ausgaben vorgesehenen Betrag; bezüglich der Anschlußgebühren bleibt für diejenigen Anschlüsse, welche rechtzeitig vor Beendigung der Arbeiten nachgesucht werden, der bezüglich des übrigen Canalsystems gefaßte Beschluß der Stadt-Verordneten-Versammlung vom 23. Mai 1892 maßgebend. Für später nachgesuchte Anschlüsse bleibt eine anderweite Normirung der Canal-Anschlußgebühren vorbehalten;