3.) genehmigt die Verpachtung des seither an die Firma C. E. Wüsthoff verpachteten Lagerplatzes auf fernere sechs Jahre an diese Firma auf Grund des Verpachtungs-Protokolls vom dritten Juli cr. zur Jahrespacht von fünfzig Mark mit der Bedingung, daß die Anpächterin für etwaige Terrainentziehung und Störung durch Anlage des neuen Weges daselbst keinerlei Entschädigungsforderung zu stellen hat.