3.) Dem Weide-AufseherHeinrich Dickmann wird vorläufig für dieses Jahr gestattet, für das Zuchtvieh dasselbe Hütegeld wie gemäß Vertrag vom 10. Juli 1892 beim Weidvieh, also 50 Pfennige pro Stück und Woche zu erheben. Als Gegenleistung
[Nächste Seite]für die städtischerseits auszuführende WiesenEinfriedigung hat Dickmann für dieses Jahr 10 Pfennige von diesem Hütegeld an die Stadt abzugeben. Die Festsetzung des Hütegeldes und der Gegenleistung des Dickmann für die Folgezeit wird vorbehalten.