3.) beschließt für die Tilgung der Capitalschuld der Gasanstalt von 700000 Mark einen zwanzigjährigen Amortisationsplan zu Grunde zu legen und für das Etatsjahr 1891/92 aus den Ueberschüssen der Gasanstalt einen Betrag von zehntausend Mark zur Verfügung der Stadt zu stellen;