Der Landrath stellte den anwesenden, nebenstehend genannten Beigeordneten und Stadtverordneten den miterschienenen Herrn Tilmannals Bürgermeister der Stadt Neuss vor, indem er gleichzeitig den letzteren auf die Pflichten des ihm nunmehr übertragenen Amtes hinwies und die Vertreter der Stadtgemeinde aufforderte, den neuen Bürgermeister in der Führung der Geschäfte nach besten Kräften vertrauensvoll zu unterstützen. Sodann wurde festgestellt, daß eine Abschrift des Allerhöchsten Erlasses über die Bestätigung dem Bürgermeister Tilmann bereits durch das Bürgermeister-Amt Neuss ausgehändigt worden war, sowie, daß der neuernannte Bürgermeister den Diensteid der Beamten schon in seiner Eigenschaft als Gerichtsassessor vorschriftsmäßig abgeleistet hatte.