St.V.V. bewilligt dem Neusser Bürger-Schützen-Verein die Benutzung der städtischen Wiese und des Rathaussaales für das diesjährige Schützenfest in seitheriger Weise mit der Maaßgabe, daß die Festlichkeiten auf dem Schützenplatze am Dienstag Abend zu beendigen sind; - bewilligt dem Verein einen Zuschuß von 50 (fünfzig) Mark für dieses Jahr zu dem Zwecke, um reichliches und frisches Trinkwasser aus der städtischen Wasserleitung auf dem Festplatze zur unentgeltlichen Benutzung des Publicums und der Wirthe zur Verfügung zu stellen.
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