Band 60: Eintrag vom  11. Juli 1892 (Nr. 1097)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

2.) beschließt von Preiskegeln eine Armenabgabe von zehn Mark pro Tag zu erheben und

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stellt einen bezüglichen Nachtrag zu dem Regulativ vom 20. August 1888, betr. die Erhebung der Armenabgaben von öffentlichen Lustbarkeiten, fest;